Notarielle Vollmacht für Spanien

Wenn sie sich vor Gericht oder Behörden vertreten lassen möchten, benötigen Sie bzw. Ihr Vertreter eine notariell bestätigte Vollmacht. Das gilt für Deutschland genauso wie für Spanien.

Während in Deutschland eine notarielle Unterschriftenbeglaubigung meist ausreichend ist, benötigt man in Spanien meist eine vollbeurkundete Vollmacht.

Der Unterschied ist schnell erklärt:

Bei der Unterschriftenbeglaubigung bestätigt der Notar lediglich Ihre Identität (bzw. dass Sie sich ihm ausgewiesen haben) und dass Sie das Dokument eigenhändig vor ihm unterschrieben haben. Der Inhalt des Dokumentes ist dabei weitestgehend egal.

Bei einer Vollbeurkundung bestätigt der Notar dagegen auch den Inhalt des Dokumentes. Damit sind weitere Pflichten verbunden, z. B. Belehrungs- und Aufbewahrungspflichten.

Die notarielle Vollmacht, die Sie in Spanien benötigen, muss also vollbeurkundet sein. Darauf müssen Sie den Notar gegebenenfalls hinweisen.

Apostille: Die Überbeglaubigung

Darüber hinaus muss die notarielle Vollmacht mit einer Apostille versehen sein. Diese bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Notars sowie dessen Eigenschaft.

Gern kümmere ich mich für Sie um die Apostille. Nutzen Sie dafür einfach meinen Apostillenservice.

Beglaubigte Übersetzung der Vollmacht

Erst jetzt folgt die bestätigte Übersetzung ins Spanische. Damit Sie für diese nicht auch noch eine Überbeglaubigung benötigen, bin ich auch in Spanien als Übersetzerin Deutsch-Spanisch beeidigt, also offiziell anerkannt. Sie finden mich unter meiner Matrikel 11310 in der Übersetzerdatenbank des spanischen Außenministeriums.

Senden Sie mir die beurkundete Vollmacht gescannt zu und lassen Sie mich wissen, ob ich Sie bei der Beschaffung der Apostille unterstützen kann oder ob Sie nur noch die beglaubigte Spanisch-Übersetzung benötigen. 
Ich werde mich umgehend mit einem Festpreisangebot und einem möglichen Liefertermin bei Ihnen melden.

Um den Prozess zu beschleunigen, kann ich die Übersetzung vorbereiten, während die Apostille aufgebracht wird. Zudem können Sie die Übersetzung (zusätzlich) als digital beglaubigte Übersetzung erhalten, sodass Versandzeiten entfallen.

Schreiben Sie mir, wenn Sie dazu Fragen haben!

Vollmacht auf Spanisch übersetzen lassen

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