Beglaubigte Übersetzung Spanisch - Deutsch

Beglaubigte Spanisch-Übersetzungen und offizielle Übersetzungen Katalanisch-Deutsch erhalten Sie von mir u. a. von: 

 

  • Urkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.)
  • Zeugnisse (Hochschulzeugnis, Facharbeiterbrief, Arbeitszeugnis usw.)
  • Gutachten (Immobilienwertgutachten usw.)
  • Bescheinigungen (Personenstandsbescheinigung, Führungszeugnis usw.)
  • notarielle Urkunden (Ehevertrag, Gründungsurkunde GmbH usw.)
  • Führerscheine
  • Urteile (Scheidungsurteil usw.)
  • Verträge (Hauskaufvertrag, Gesellschaftsvertrag usw.)

 

So bestellen Sie Ihre beglaubigte Übersetzung Spanisch Deutsch

Schauen Sie zuerst in meinem Online-Shop für Urkundenübersetzungen vorbei und bestellen Sie Ihre Übersetzung zu jeder Zeit einfach über den Shop. Dort finden Sie auch die beglaubigte Übersetzung weiterer Sprachen. Sollten Sie Ihre Urkunde im Shop nicht finden, können Sie Ihre beglaubigte Übersetung wie folgt bestellen:

  1. Dokument per E-Mail schicken. Geben Sie bitte an, wann und wofür Sie die beglaubigte Übersetzung benötigen.
  2. Angebot erhalten. Innerhalb von kurzer Zeit erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.
  3. Auftrag bestätigen. Sie senden mir die Auftragsbestätigung und teilen mir die Liefer- und Rechnungsanschrift mit.
  4. Lieferung. Innerhalb der Lieferfrist erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung per Post oder als elektronisch signiertes PDF.
  5. Bezahlen. Mit der Übersetzung erhalten Sie die Rechnung. Bezahlen Sie diese bitte innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist.

 

Pauschalpreise für beglaubigte Spanisch-Übersetzungen

Auch wenn die Justizvergütungsgesetz für bestätigte Übersetzung die Abrechnung nach Zeilen im Zieltext vorsieht, biete ich beglaubigte Übersetzungen immer zum Festpreis an.

So wissen Sie vor Beauftragung genau, was die beglaubigte Übersetzung ihrer offiziellen Unterlagen kostet. Senden Sie mir Ihre Dokumente einfach per E-Mail, ich melde mich umgehend mit einem Angebot.

 

Preise für Urkundenübersetzungen Spanisch-Deutsch

Einen Überblick darüber, was die beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde aus dem Spanischen oder Katalanischen ins Deutsche oder die Urkundenübersetzung ins Spanische kostet, können Sie sich in der Preisliste verschaffen.

Sparen Sie sich die Überbeglaubigung für Spanien: Ich bin auch in Spanien beeidigt und werden vom spanischen Außenministerium auf der Liste der Traductores Jurados als offizielle Übersetzerin gelistet. Ihre Übersetzung kann ich somit direkt für Spanien beglaubigen.

Für ein unverbindliches Angebot schicken Sie mir bitte einen Scan oder ein Foto Ihrer Dokumente per E-Mail, ich werde Ihnen umgehend den genauen Preis sowie die Bearbeitungszeit mitteilen.

 

Dokument einfach als PDF schicken

Ihr Dokument benötige ich übrigens nicht im Original. Ein guter Scan per E-Mail ist vollkommen ausreichend.

Ich hefte immer eine Kopie des Dokumentes an die beglaubigte Übersetzung, sodass genau zu erkennen ist, welche Urkunde übersetzt wurde.

Ihre beglaubigte Übersetzung sende ich Ihnen bequem als Prio-Brief per Post oder als elektronisch signiertes PDF per E-Mail zu.

 

Das Bild zeigt eine beglaubigte Übersetzung Spanisch Deutsch, eine Nietenzange, Nieten sowie einen Kugelschreiber. Das Bild zeigt eine beglaubigte Übersetzung Spanisch Deutsch, eine Nietenzange, Nieten sowie einen Kugelschreiber.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch?

An vielen Stellen reicht eine einfache Übersetzung nicht aus. In diesen Fällen muss die Übersetzung von einem öffentlich bestellten Spanisch-Übersetzer angefertigt werden, der die Richtigkeit und Vollständigkeit mit seinem Stempel und seiner Unterschrift bestätigt. Man spricht von "beglaubigten", "offiziellen" oder "amtlichen" Übersetzungen, obwohl es eigentlich eine "bestätigte" Übersetzung ist.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Sowohl die Bezeichnung der Übersetzer als auch die Voraussetzungen, die sie erfüllen müssen, variieren je nach Bundesland. So spricht man in Stuttgart vom "Öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer", in Berlin vom "Ermächtigten Übersetzer", in Frankfurt aber vom "Allgemein ermächtigten Übersetzer". In Hamburg und im Saarland werden Übersetzer "vereidigt", in Sachsen, Schleswig Holstein und Berlin hingegen "beeidigt". Ich wurde übrigens in Sachsen-Anhalt für die spanische und katalanische Sprache "allgemein beeidigt und öffentlich bestellt". 

Da die einzelnen Dolmetschergesetze jedoch alle den Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung vorsehen, ist nach § 142 Abs. 3 der Zivilprozessordnung nur entscheidend, dass der Übersetzer nach "den landesrechtlichen Vorschriften ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde".

Der vereidigte Übersetzer ist, im Gegensatz zu Notaren, nicht mit öffentlichen Glauben versehen. Daher sind wir beispielsweise nicht befugt, Kopien zu beglaubigen.

Auch die beglaubigte Übersetzung ersetzt keinesfalls das Original, sondern versteht sich viel mehr als Lesehilfe. Daher werden Sie in den allermeisten Fällen zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung Ihre Dokumente im Original oder in beglaubigter Kopie einreichen müssen.

Beglaubigte Kopie der bestätigten Übersetzung

Eine beglaubigte Kopie der bestätigten Übersetzung müssen Sie jedoch nicht zusätzlich besorgen. Lassen Sie mich einfach wissen, wenn Sie eine zusätzliche Ausfertigung Ihrer Übersetzung benötigen.

Das Bild zeigt das Deckblatt einer digital beglaubigten Spanisch-Übersetzung Das Bild zeigt das Deckblatt einer digital beglaubigten Spanisch-Übersetzung

Darüber hinaus kann ich die Übersetzung auch digital bestätigen: Mit der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS).

Wie Sie Ihre beglaubigte Spanisch-Übersetzung erhalten?

Schreiben Sie mir einfach eine E-Mail mit Ihrem Dokument, ich melde mich umgehend mit einem Angebot für die beglaubigte Übersetzung.

Beglaubigte Übersetzung Deutsch-Spanisch

Sie benötigen eine offizielle Übersetzung Ihrer deutschen Urkunde ins Spanische?

Um Ihnen für Spanien die Überbeglaubigung zu ersparen, bin ich nicht nur in Deutschland beeidigte Spanisch-Übersetzerin sondern auch in Spanien ermächtigt, Urkunden zu übersetzen.

Es gibt ein paar Dinge zu beachten, wenn Sie offizielle Dokumente im Ausland verwenden möchten.

Die Verwendung deutscher Urkunden im Ausland

Wenn Sie deutsche Dokumente im Ausland verwenden möchten, benötigen Sie neben der beglaubigten Übersetzung meist auch eine Legalisation oder Apostille.

Schritte zur Verwendung deutscher Urkunden im Ausland:

  1. Urkunde mit Apostille oder Legalisierung der zuständigen deutschen Behörde versehen lassen oder meinen Apostillenservice nutzen
  2. Übersetzung der Urkunde
  3. a) Legalisation: Urkunde wird im Original und Übersetzung an die Auslandsvertretung des Staates geschickt, in dem sie verwendet werden soll.
    b) Apostille: Ggf. wird eine Überbeglaubigung der Übersetzung benötigt.

Auch die von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung muss für die Verwendung im Ausland mit einer Apostille versehen werden.

Gern kümmere ich mich um diese Formalitäten und Sie erhalten Ihre Dokumente fertigt beglaubigt.

Beispiel: Auswanderung nach Spanien

Monika möchte nach Spanien auswandern und muss dafür Ihre deutsche Geburtsurkunde ins Spanische übersetzen lassen. Da Geburtsurkunden unter die Verordnung (EU) 2016/1191 fallen, muss die Geburtsurkunde nicht überbeglaubigt werden und Monika kann sie mir einfach gescannt als PDF schicken.

Ich übersetze die Urkunde und da ich auch in Spanien als Übersetzerin für die deutsche Sprache beeidigt bin, stemple ich die beglaubigte Übersetzung mit meinem spanischen Stempel. So spart Monika sich die Überbeglaubigung der Übersetzung und somit Zeit und Geld.

Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde ins Spanische schicke ich ihr bequem per Post innerhalb von wenigen Tagen zu.

Beispiel: Projekt in Argentinien

Ralf benötigt für ein Projekt in Argentinien ein Führungszeugnis. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten mit einer Apostille versehen.

Ralf hat verpasst, das Führungszeugnis direkt mit Apostille zu bestellen. Um Zeit zu sparen, hat mir Ralf das Führungszeugnis geschickt und nimmt meinen Apostillen-Service in Anspruch. Ich fertige die bestätigte Übersetzung ins Spanische an und verschicke, sobald das Führungszeugnis mit Apostille bei mir eintrifft, alles zusammen an das Landgericht Halle, das meine Unterschrift und meine Eigenschaft als beeidigte Spanisch-Übersetzerin bestätigt.

Sein originales Führungszeugnis mit Apostille sowie die beglaubigte Spanisch-Übersetzung schickt ihm das Landgericht direkt zu und seine Unterlagen kann er nun mit nach Argentinien nehmen.

Beispiel: Heirat in Kuba

Sabine möchte in Kuba ihren Lebensgefährten heiraten. Da sie bereits verheiratet war, muss sie ihren deutschen Scheidungsbeschluss zunächst überbeglaubigen und anschließend übersetzen lassen. Dafür nutzt sie meinen Apostillenservice und während ich auf die Vorbeglaubigung warte, fertige ich die beglaubigte Übersetzung ins Spanische an.

Die bestätigte Übersetzung wird vom Landgericht Halle ebenfalls überbeglaubigt, dann geht alles an das kubanische Konsulat und wird abschließend legalisiert. Sabine erhält Ihre Unterlagen fertig beglaubigt und übersetzt und muss sich um nichts weiter kümmern.

Schreiben Sie mir!

Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail und lassen Sie mich wissen, ob ich mich neben der Übersetzung auch um die Überbeglaubigungen kümmern soll. Gern unterstütze ich Sie und besorge alle notwendigen Beglaubigungen und Apostillen. Für ein unverbindliches Angebot teilen Sie mir dafür bitte auch mit, in welchem Land Sie die Urkunde und deren beglaubigte Übersetzung nutzen möchten.